Bundesregierung legt Statusrechte für Beamte fest

 

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Neuordnung des Beamtenrechts 

Durch die Föderalismusreform wurden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen. Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) hat das Beamtenrechtsrahmengesetz abgelöst.

Mehr Informationen zur "Neuordnung des Beamtenrechts" finden Sie in der DGB-Dokumentation von 2006 (das PDF finden Sie im Kasten "TIPP").

Neuordnung des Beamtenrechts - Beamtenstatusgesetz mit Erläuterungen  PDF >>>LINK

 Schlagwortverzeichnis zum Beamtenstatusgesetz


A
Abordnung
Altersgrenze
Anhörung
Aufgaben
Auflösung von Behörden
Ausland
B
Baden-Württemberg
Bayern
Beamtenrechtsrahmengesetz
Beamtenstatusgesetz
Beamtenverhältnis
Beamtenverhältnis auf Probe
Beamtenverhältnis auf Zeit
Begrenzte Dienstfähigkeit
Berlin
Berufsbeamtentum
Berufsverbände
Berufung
Besoldung
Besoldungsanpassungen
Besoldungsrecht
Beteiligung
Beteiligungsverfahren
Brandenburg
Bremen
Bund
Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht
C
D
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Diensteid
Dienstgeschäfte
Dienstherrnfähigkeit
Dienstrecht
Dienstunfähigkeit
E
Ehrenbeamte
Einsichtnahme bei Personalakten
Einstweiliger Ruhestand
Elternzeit
Entfernungsanspruch
Entlassung kraft Gesetzes
Erholungsurlaub
Ernennung
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamten
Ersetzungsbefugnis
F
Finanzielle Auswirkungen
Föderalismusreform
Fürsorge
G
Geltungsbereich
Gesetzgebungsbefugnis
Gesetzgebungskompetenz
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Beteiligung
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Grundpflichten
H
Hamburg
Hessen
Hinterbliebenenversorgung
Hoheitsgebiet
K
Koalitionsfreiheit
Korruptionsbekämpfung
L
Landesbehörden
Landesübergreifender Wechsel
Laufbahnen
Laufbahnrecht
Lebenszeit
M
Mecklenburg-Vorpommern
Mehrarbeit
Mobilität
Mutterschutz
N
Nebentätigkeit
Neuntes Gesetz dienstrechtlicher Vorschriften
Nichterfüllung von Pflichten
Nichtigkeit der Ernennung
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
P
Personalakte
Personalaktenrechts
Personalvertretung
Personalvertretungsrecht
Personelle Ressourcen
Pflichtenregelung
R
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Rechtmäßigkeit
Rechtsfolgen der Umbildung
Rechtsweg
Revision
Rheinland-Pfalz
Rücknahme der Ernennung
Ruhestand
Ruhestandsbeamten
S
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schadensersatz
Schleswig-Holstein
Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall
Sperrwirkung
Spitzenorganisationen
Statuspflichten
Statusrechte
Statusrechtsbegriff
Strafverfahren
T
Tarifautonomie
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL)
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
Teilzeitbeschäftigung
Thüringen
U
Übergangsregelung
Umbildung einer Körperschaft
Unfallfürsorge
Urlaubsgeld
V
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Verhalten
Verlust der Beamtenrechte
Verschwiegenheitspflicht
Versetzung
Versorgung
Versorgungsempfänger
Versorgungslasten
Versorgungsreformen
Verteidigungsfall
Verwaltungsakt
Verwaltungsrechtsweg
Vollzugsaufwand
W
Wartezeit
Weihnachtsgeld
Weisungsgebundenheit
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Z
Zuständigkeitsverteilung
Zuweisung

Seite

25, 39f.
54f.
81
66
26, 63f.
26

103
104, 114
17
10, 13ff., 25ff.
25, 28f.
58
25, 30f.
25, 58f.
104
82
26, 82
26
21
112
111
26, 85
18
105
105
103
7
82


19
26, 70
26
25, 28
7
25, 55ff.

25, 30
82
25, 61ff.
26, 75f.
82
50f.
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25, 33f.
89
10

14
7ff.
26, 75

27f.
7
18
26, 82
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18
26, 64f.

106
106
22
91

99
21

83
38f.
22
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35

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17
17

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26
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37
25
26

108
108
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26, 77f.
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16
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99
99
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22
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25, 54
26, 68f.
25, 41f.
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UT 20200421

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Bundesregierung legt Statusrechte für Beamte fest

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Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf des Beamtenstatuzsgesetzes

Als erste Konsequenz aus der Föderalismusreform hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Statusrechte der Beamten festgelegt. Der Gesetzentwurf betrifft die grundsätzlichen juristischen Grundlagen des Berufsbeamtentums, wie beispielsweise die Unkündbarkeit sowie das Treueverhältnis des Beamten und die Alimentationspflicht des Staates. Das neue Beamtenstatusgesetz soll nach Worten von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die bundeseinheitliche Anwendung der beamtenrechtlichen Grundregeln gewährleisten.

Nach der Föderalismusreform hat der Bund fast alle seine Kompetenzen im Beamtenrecht verloren. Die Länder können jetzt selbst über Besoldung, Versorgung und das Dienstrecht ihrer Beamten entscheiden. Die bisherige Rahmenkompetenz des Bundes ist damit entfallen. Nur über das Statusrecht für alle Beamten kann der Bundesgesetzgeber noch entscheiden. 

Schäuble kündigte ferner an, demnächst auch einen Gesetzentwurf für das Dienstrecht der Bundesbeamten vorzulegen. Unter der Vorgängerregierung war ursprünglich geplant, mit einem neuen Dienstrecht das Recht für alle Beamten im Bund, den Ländern und den Kommunen auf eine neue Grundlage zu stellen und erstmals auch eine leistungsbezogene Bezahlung einzuführen.


 

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