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Neuordnung des Beamtenrechts
Durch die Föderalismusreform wurden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen. Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) hat das Beamtenrechtsrahmengesetz abgelöst.
Mehr Informationen zur "Neuordnung des Beamtenrechts" finden Sie in der DGB-Dokumentation von 2006 (das PDF finden Sie im Kasten "TIPP").
Neuordnung des Beamtenrechts - Beamtenstatusgesetz mit Erläuterungen | >>>LINK | |
Schlagwortverzeichnis zum Beamtenstatusgesetz
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Seite 25, 39f. 54f. 81 66 26, 63f. 26 103 104, 114 17 10, 13ff., 25ff. 25, 28f. 58 25, 30f. 25, 58f. 104 82 26, 82 26 21 112 111 26, 85 18 105 105 103 7 82 19 26, 70 26 25, 28 7 25, 55ff. 25, 30 82 25, 61ff. 26, 75f. 82 50f. 26, 75 25, 33f. 89 10 14 7ff. 26, 75 27f. 7 18 26, 82 99ff. 18 26, 64f. 106 106 22 91 99 21 83 38f. 22 115 35 106 26, 90 17 26, 75f. 26, 71f. 81 76f. 36 106 107 26, 80 81 26, 82 23, 82 17 17 26 67 44f. 26 26, 86 107f. 37 25 26 108 108 108f. 26, 77f. 109 87 9 26, 83f. 16 16 19 79 99 99 99 72 26, 74 109 10 25, 42ff. 22 111 26 26, 71 66 25, 54 26, 68f. 25, 41f. 22 46 25, 47 114 26 52f. 26 14 26, 64 111 26, 66f. 25, 59ff. 8 25, 47ff. |
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UT 20200421
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Bundesregierung legt Statusrechte für Beamte fest
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Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf des Beamtenstatuzsgesetzes
Als erste Konsequenz aus der Föderalismusreform hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Statusrechte der Beamten festgelegt. Der Gesetzentwurf betrifft die grundsätzlichen juristischen Grundlagen des Berufsbeamtentums, wie beispielsweise die Unkündbarkeit sowie das Treueverhältnis des Beamten und die Alimentationspflicht des Staates. Das neue Beamtenstatusgesetz soll nach Worten von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die bundeseinheitliche Anwendung der beamtenrechtlichen Grundregeln gewährleisten.
Nach der Föderalismusreform hat der Bund fast alle seine Kompetenzen im Beamtenrecht verloren. Die Länder können jetzt selbst über Besoldung, Versorgung und das Dienstrecht ihrer Beamten entscheiden. Die bisherige Rahmenkompetenz des Bundes ist damit entfallen. Nur über das Statusrecht für alle Beamten kann der Bundesgesetzgeber noch entscheiden.
Schäuble kündigte ferner an, demnächst auch einen Gesetzentwurf für das Dienstrecht der Bundesbeamten vorzulegen. Unter der Vorgängerregierung war ursprünglich geplant, mit einem neuen Dienstrecht das Recht für alle Beamten im Bund, den Ländern und den Kommunen auf eine neue Grundlage zu stellen und erstmals auch eine leistungsbezogene Bezahlung einzuführen.
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