Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 01.12.2022

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Richterbesoldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.535,53 4.638,36 4.903,53 5.168,76 5.433,93 5.699,11 5.964,36 6.229,54 6.494,72 6.759,89  7.025,14
R2     5.273,16 5.538,38 5.803,54 6.068,78 6.333,98 6.599,17 6.864,35 7.129,52 7.394,77  7.659,89
R3 8.421,58                                                                                         
R4 8.911,82
R5 9.474,22
R6 10.005,36
R7 10.522,02
R8 11.060,48
R9 11.729,08
R10 14.397,24

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag. Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Mecklenburg-Vorpommern gelten folgende Beträge:

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

Stufe 1 (§ 42 Absatz 1 LBesG)                                                                                                        

    145,02

Stufe 2 (§ 42 Absatz 2 LBesG)

    269,08

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um                                                                                       124,06 Euro und
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um                                                            317,63 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind
darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je                                                     50,00 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um                                                                                                        5,11 Euro

 


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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.339,37 3.491,44 3.571,49 3.777,97 3.984,48 4.190,96 4.397,45 4.603,96 4.810,44 5.016,94 5.223,42 5.429,94
R2     4.065,78 4.272,28 4.478,76 4.685,27 4.891,77 5.098,25 5.304,75 5.511,23 5.717,73 5.924,19
 
R3 6.517,27                                                                                         
R4  6.898,99
R5  7.336,92
R6  7.750,47
R7  8.152,75
R8  8.572,03
R9  9.092,63
R10  11.170,17

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