Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung): § 22 Zulage für Beamte in besonderen Bereichen der Landespolizei und des Verfassungsschutzes

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>zur Übersicht der Erschwerniszulagenverordnung von Mecklenburg-Vorpommern


Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung): § 22 Zulage für Beamte in besonderen Bereichen der Landespolizei und des Verfassungsschutzes

vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 597, 598)

 

§ 22 Zulage für Beamte in besonderen Bereichen der Landespolizei und des Verfassungsschutzes

(1) Polizeivollzugsbeamte, die in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich.

(2) Polizeivollzugsbeamte, die in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern, in der zivilen Observations- und Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeiinspektionen der Polizeipräsidien oder für die Mobile Aufklärung Extremismus verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich.

(3) Beamte, die in den operativen Bereichen beim Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 150 Euro monatlich. Abweichend davon beträgt die Zulage 300 Euro bei einer Verwendung in einer Observationsgruppe.

(4) Beamte, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) als Verdeckter Ermittler verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 153,39 Euro monatlich.

(5) Beamte, die überwiegend im Bereich der Sachbearbeitung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 100 Euro monatlich.

(6) Polizeivollzugsbeamte, die als Diensthundführer verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 75 Euro monatlich.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


Red 20231128

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtenstatusgesetz.de © 2024