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Neuordnung des Beamtenrechts
Durch die Föderalismusreform wurden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen. Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) hat das Beamtenrechtsrahmengesetz abgelöst.
Mehr Informationen zur "Neuordnung des Beamtenrechts" finden Sie in der DGB-Dokumentation von 2006 (das PDF finden Sie im Kasten "TIPP").
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Schlagwortverzeichnis zum Beamtenstatusgesetz
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Seite 25, 39f. 54f. 81 66 26, 63f. 26 103 104, 114 17 10, 13ff., 25ff. 25, 28f. 58 25, 30f. 25, 58f. 104 82 26, 82 26 21 112 111 26, 85 18 105 105 103 7 82 19 26, 70 26 25, 28 7 25, 55ff. 25, 30 82 25, 61ff. 26, 75f. 82 50f. 26, 75 25, 33f. 89 10 14 7ff. 26, 75 27f. 7 18 26, 82 99ff. 18 26, 64f. 106 106 22 91 99 21 83 38f. 22 115 35 106 26, 90 17 26, 75f. 26, 71f. 81 76f. 36 106 107 26, 80 81 26, 82 23, 82 17 17 26 67 44f. 26 26, 86 107f. 37 25 26 108 108 108f. 26, 77f. 109 87 9 26, 83f. 16 16 19 79 99 99 99 72 26, 74 109 10 25, 42ff. 22 111 26 26, 71 66 25, 54 26, 68f. 25, 41f. 22 46 25, 47 114 26 52f. 26 14 26, 64 111 26, 66f. 25, 59ff. 8 25, 47ff. |
UT 20200421
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Sonderausgabe zur Föderalismusreform und den Auswirkungen auf die
Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz beim Beamtenrecht
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