Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG): § .42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Einfach Bild anklicken

Taschenbuch WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte

Das beliebte Taschenbuch "WISSENSWERTES für Beamtinnen und Beamte" informiert über das gesamte Beamtenrecht (u.a. Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Reise- und Umzugskostenrecht). Das Taschenbuch orientiert sich an den Bundesvorschriften, vom Bund abweichende Regelungen in den Ländern werden erläutert. Das Buch können Sie für nur 7,50 Euro bestellen. Im ABO sparen Sie 10 Prozent. Wenn Sie auch unterjährig auf dem Laufenden bleiben wollen, liefern wir Ihnen gerne auch den neuen INFO-DIENST Beamte / Öffentlicher Sektor. Der INFO-DIENST erscheint regelmäßg (mind. 20 x im Jahr) und kostet im Doppelpack mit dem o.a. Taschenbuch nur 22,50 Euro (Laufzeit 12 Monate).

Wir bieten noch mehr Publilkationen. Bestellungen per Mail oder Fax >>>Bestellformular


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Zurück zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Beamtenversorgungsgesetz: § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung 

§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

Die Unfallversorgung der Hinterbliebenen (§§ 39 bis 41) darf insgesamt die Bezüge (Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag) nicht übersteigen, die der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können. Abweichend von Satz 1 sind in den Fällen des § 37 als Höchstgrenze mindestens die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten anstelle der von dem Verstorbenen tatsächlich erreichten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen. § 25 ist entsprechend anzuwenden. Der Unfallausgleich (§ 35) sowie der Zuschlag bei Hilflosigkeit (§ 34 Abs. 2) oder bei Arbeitslosigkeit (§ 38 Abs. 3 Satz 1) bleiben sowohl bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages nach § 41 als auch bei der vergleichenden Berechnung nach § 25 außer Betracht. 

.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVV)

42.1
Hinweise:
Wird der Hinterbliebenenversorgung das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 zugrunde gelegt, so sind folgende Höchstgrenzen zu beachten:
a) 80 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten, ggf. der zu berücksichtigenden Mindestbesoldungsgruppe (§ 42 Satz 1 i. V. m. § 37 Abs. 1), die der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, nach Satz 2 mindestens jedoch
b) 100 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten als der von dem Verstorbenen tatsächlich erreichten Besoldungsgruppe (Mindesthöchstgrenze).

Beispiel zur Höchstgrenze (Satz 1 und 2):
1. tatsächlich erdiente Besoldungsgruppe: A 9 (geh. Dienst)

2.a für erhöhtes Unfallruhegehalt gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen (übernächste Besoldungsgruppe): A 11

2.b aber mindestens (§ 37 Abs. 1 Satz 2): A 12

Grundgehalt Endstufe                                                           3.400,00
Familienzuschlag                                                                     100,00
Allgemeine Stellenzulage                                                        70,00
                                                                                                  3.570,00
davon 80 v.  .                                                                         2.856,00
3. § 42 Satz 2 (Mindesthöchstgrenze):                                     A 11
Grundgehalt Endstufe                                                          3.050,00
Familienzuschlag                                                                    100,00
Allgemeine Stellenzulage                                                       70,00
ruhegehaltfähige Dienstbezüge
übernächste Besoldungsgruppe                                          3.220,00
4. Maßgebliche Höchstgrenze (3.)                                      3.220,00
5. Witwengeld (60v.H. aus2.b)                                             1.713,60
6. Waisengeld (30 v. H. aus 2.b)                                            856,80

Sofern die sich nach § 37 ergebenden erhöhten Unfall- Hinterbliebenenbezüge zusammen das ihrer Berechnung zugrunde liegende erhöhte Unfallruhegehalt bzw. die Mindesthöchstgrenze übersteigen, sind die Bezüge in entsprechender Anwendung von § 25 anteilig zu kürzen. Die anteilige Kürzung ist wie folgt durchzuführen:

Witwengeld (Waisengeld) x Höchstgrenze
Summe der gesamten Hinterbliebenenversorgung

Beispiel mit entsprechender Anwendung von § 25: (Beträge wie oben)
1 Witwe                                                                                1.713,60
2 Waisen je 856,80, zusammen:                                          1.713,60
insgesamt:                                                                           3.427,20

Dieser Betrag überschreitet die maßgebliche Höchstgrenze von 3.220,00; daher anteilige Kürzung entsprechend § 25:

Witwengeld: (1.713,60 x 3.220,00)/3.427,20 =                  1.610,00

Waisengeld: (856,80 x 3.220,00)/3.427,20 = 805,00x2 = 1.610,00

Übersteigen die Hinterbliebenenbezüge nach § 39 Abs. 2 oder § 41 Abs. 2 das Unfallruhegehalt oder den Unterhaltsbeitrag (§ 38), so sind diese Bezüge nach den allgemeinen Vorschriften zu § 25 anteilmäßig zu kürzen.


 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

...

INFO-DIENST & Taschenbuch für 22,50 Euro (Komplettpreis)

Doppelt informiert - gut informiert! Sie interessieren sich für die Themen "Beamte und öffentlicher Dienst" und möchten auf dem Laufenden bleiben? Zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.) informieren wir Sie ein ganzes Jahr (beginnend ab der Buchung für 12 Monate) über alles Wichtige im Öffentlichen Dienst und Beamtenbereich.

 

INFO-DIENST

10 x jährlich 

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

1 x jährlich

Sie erfahren von uns - regelmäßig - die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen im öffentlichen Dienst sowie des Beamtenrechts in Bund und Ländern. Der INFO-DIENST umfasst auch alle Publikationen des INFO-SERVICE als OnlineBücher. Die Infos umfassen neben dem Bereich "Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern" auch über die privatisierten Bereiche von Bahn, Post und Telekom.

Sie erhalten die jährliche Zusendung des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte". In Kapitel gegliedert werden die gesamten Themen des Beamtenrechts verständlich erläutert: Besoldung, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit, Personalrat, Reise- und Umzugskosten, Beamtenversorgung und Beihilfe. Daneben erfahren Sie die Trends im Öffentlichen Dienst. Als zusätzlichen Service enthält das Taschenbuch einen Sonderteil "Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte". 

 

 

Zur Bestellung >>>weiter

NEU:
Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beamtenversorgung Online. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamtenstatusgesetz.de © 2024