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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Rheinland-Pfalz
Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.
Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.
Die überwiegende Mehrheit er Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.
Welche Sonderzahlungen das Land Rheinland-Pfalz zahlt, finden Sie in dieser Übersicht:
Bereich |
Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern |
Rheinland-Pfalz |
IIntegration der Sonderzahlung i.H.v. 4,17 % eines Monatsbezugs in Versorgungsempfänger: entsprechend |
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Red 20210101 / UT RUS 2021 20210322